30.03.2026
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger - nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz - steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die „Anlage N Gre“ zur Verfügung. Darauf macht das BayLfSt aufmerksam.