21.10.2026
Unterhaltsleistungen an den getrenntlebenden Ehegatten im Trennungsjahr
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass der Abzug von Unterhaltsleistungen an den dauernd getrenntlebenden Ehegatten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG für den Veranlagungszeitraum der Trennung ausgeschlossen ist (Az. 9 K 10/26). Die Revision ist beim BFH anhängig (BFH-Az. X R 26/26).